Hallo, laut einem Artikel in der neuen c't 20/2006 Seite 52 sind offene Wlan's bei einigen Gerichten nicht gerne gesehen und die Betreiber werden zur Verantwortung gezogen.
Wolfgang König 2 Beiträge
23.09.06 12:02
Ja, das ist schon längst bekannt und ist bereits vorletzte Woche durch die Presse und sämtliche Online-Medien gegangen. Allerdings beruht dies nicht darauf das dies "einige Gerichte nicht gerne sehen", sondern auf einem Urteil vom Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 308 O 407 / 06) bei dem das Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiberin eines unverschlüsselten WLAN bestätigt, über das von einem Fremden mehrere Musikstücke in das Peer-to-Peer-Netzwerk Gnutella eingestellt worden waren.
Der Titel stimmt nicht ganz, denn ein offenes WLAN ist nicht strafbar, im Sinne das wäre illegal, denn das stimmt defintiv nicht, sondern korrekterweise muß es heissen daß derjenige der ein unverschlüsseltes WLAN betreibt fahrlässig handelt und rechtliche dafür haftbar gemacht werden kann wenn über das WLAN mit einem Internetzugang illegale Aktivitäten ausgeübt werden, egal ob man dies nun selbst tut oder von fremden Personen getan wird.
Hallo,
hier mal die Antwort von jemanden, den ich auf sein offenes Wlan hingewiesen habe.
SNIP:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erhielten eine E-Mail aus Ihrem Hause. Die Behauptung unser WLAN Netz sei offen ist absurd. Unsere WLAN - Netze sind 32 bit verschlüsselt. Es ist allerding unerhört, dass Sie schon versucht haben in unser Netz hinein zu kommen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das wir keinerlei ... gestatten und auch kein Interesse haben.
SNAP:
Wolfgang König 2 Beiträge
23.09.06 13:17
:-)
Ja, damit muß man immer rechnen wenn man ein vermeintlich "offenes" WLAN nutzt, egal wie und auch wenn man es nur gut meint. Das war quasi noch eine der höflichsten Reaktionen. Ich habe schon von WLAN-Betreibern gehört die mal eben einen Schlägertrupp rausgeschickt haben. Man muß eben mit allem rechnen ... fast wie im richtigen Leben.